Yvonne Sch.
Thomas Feth.
Sophie Sch.
15732 Schulzendorf
Schulzendorf, 17.01.2009
Bahn BKK
Karl Marx Allee 90a
10243 Berlin
Betrifft:
Antrag zur methodisch anderen Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge --
hilfsweise: Antrag auf Rückerstattung der SV-Beiträge bis zur Höhe des Existenzminimums der o.g. Familie
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir bei den beiden betroffenen Krankenversicherungen (Bahn BKK, BKK VBU) als Einzugsstellen der Sozialversicherungsbeiträge, dass die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge der Familie Sch./Feth. ab Februar 2009 unter Berücksichtigung und Schonung des steuerrechtlichen Existenzminimums vorgenommen wird.
Unter Bezug auf SGB I Art. 1 und die Artikel 1, 2, 3 und 6 Grundgesetz sehen wir es als systematisch falsch und verfassungswidrig an, das selbstverdiente Existenzminimum der Familie beitragspflichtig zu veranlagen.
Analog zur Steuerfreiheit des Existenzminimums beantragen wir daher für unsere dreiköpfige Familie die Freistellung von 18.976,00 Euro/Jahr = 1581,33 Euro/Monat von der Sozialversicherungspflicht.
Hilfsweise beantragen wir, sollten Sie diesem Antrag nicht nachkommen und die Berechnungsmethode in ihrer heutigen Form beibehalten wollen, das steuerrechtliche Existenzminimum aber in der Weise zu berücksichtigen, dass durch Rückerstattung der gezahlten SV-Beiträge das Nettoeinkommen unserer Familie in Höhe des steuerrechtlichen Existenzminimums gesichert ist, und die Familie nach Abführung ihrer SV-Beiträge (in unserem Falle für Dezember 2008: 545,54 Euro für Thomas Feth., 319,67 Euro für Yvonne Sch. = summarisch 865,21 Euro) nicht auf die Beantragung von staatlichen Transferleistungen wie Hartz-IV angewiesen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Sch. und Thomas Feth.
nachrichtlich: BKK VBU, Lindenstr. 67, 10969 Berlin
Erster Bescheid der zuständigen Sozialversicherungs-Einzugsstellen (PDF)