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Warum? 12 Gründe Kurzfassung
Ausführliche Begründung für die Verfassungsbeschwerde Stichpunktartige Begründung in 12 Punkten für den eiligen Leser


800 Euro Bruttolohn = 800 Euro Nettolohn

(beim Single ohne Kinder)

Das Sozialversicherungssystem war früher ein Mittel, gesellschaftliche Solidarität zu organisieren. Heute bewirken viele Regelungen der "Agenda 2010", dass die Gering- und Mittelverdiener keine Solidarität, sondern Benachteiligung und Verarmung erleben. Viele Mitbürger werden ausschließlich durch ihre eigenen Sozialbeiträge selber zu HartzIV-Empfängern. Dies widerspricht dem Grundgedanken des (angeblich solidarischen) Sozialversicherungssystems und ebenso allen Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft.

Verfassungsklage

für die Befreiung des Existenzminimums von Sozialversicherungsabgaben

Liebe Mitbürger, liebe Freunde,

das Bundes-Verfassungsgericht hat in den vergangenen Jahren immer wieder mit Entscheidungen und Korrekturen in das politische Tagesgeschäft eingegriffen. Beispielsweise ist die derzeitige Erbschaftssteuer im Jahr 2007 als verfassungswidrig eingestuft worden (dies betrifft jährliche Erbschaften in Höhe von 200 Mrd. Euro).

l. Wesentliche Grundlagen des deutschen Sozialversicherungsrechts sind u.U. ebenso verfassungswidrig:

Erstens: Das Existenzminimum des einzelnen Bundesbürgers ist verfassungsrechtlich geschützt - deshalb ist es steuerfrei. Die Sozialversicherungsabgaben darauf wurden schon immer kontrovers diskutiert. Mit der Verkürzung des Arbeitslosengeldes auf 12 Monate, der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe sowie den immer stärker sinkenden Rentenanwartschaften aus den geleisteten Beitragszahlungen ist aus unserer Sicht die Verfassungsmäßigkeit der Abgabenlast auf das Existenzminimum kaum mehr zu rechtfertigen.

Zweitens: Nur die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten müssen eine Zwangsabgabe von 40% auf ihr Existenzminimum leisten. Dies sind in der Bundesrepublik 27 Millionen Arbeitnehmer von insgesamt 82 Millionen Bundesbürgern. Bei diesen 27 Millionen werden allein durch die Belastung des Existenzminimums etwa 100 Milliarden Euro an "Sozial"-abgaben eingenommen. Bei ihren Angehörigen fällt eine ebensolche Summe als SV-Pflichtabgabe auf deren Existenzminimum an.

Drittens: Im Vergleich dazu zahlen die 8 Millionen vermögendsten Bundesbürger, denen 66% des gesamten Volksvermögens zu eigen ist, keine Abgaben auf ihr Existenzminimum, da sie in der Regel keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen (bzw. die SV-Versicherungspflichtgrenze überschritten haben). Die gesellschaftliche Infrastruktur, die aus den Sozialabgaben der Niedrig- und Mittelverdiener finanziert wurde, nutzen sie jedoch durchaus mit.

Fazit: Um eine vom Grundgesetz zwingend vorgeschriebene Belastungsgerechtigkeit und Chancengleichheit der Bundesbürger herzustellen, kann entweder das Existenzminimum bei allen belastet oder bei allen entlastet werden. Eine exklusive Belastung nur der Niedrig- und Mittelverdiener stellt eine durch nichts zu rechtfertigende Diskriminierung der Bevölkerungsmehrheit dar.

ll. Die Höhe und Berechnungsweise der Sozialversicherungsabgaben sind eine Verletzung der Rechtsprinzipien der Artikel 1, 2, 3 und 6 unseres Grundgesetzes und eine Diskriminierung der Sozialversicherungspflichtigen.

Die allgemeinen Pflichtversicherungen sind seit 2008 Kranken- und Pflegeversicherung. Der selbständige oder scheinselbständige Arbeitnehmer oder Unternehmer kann sich dieses Paket ab 130 Euro auf dem "privaten" Markt kaufen. Er ist also nicht gezwungen, etwas für schlechte Zeiten und das Alter zurückzulegen und kann sich auf die Existenzgarantie durch die Solidargemeinschaft verlassen.

Als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer hat man diese Wahl nicht, sondern zahlt über 40% des Bruttolohns ins Solidarsystem.

Für Geringverdiener ist diese Einzahlung aber vom Absicherungsgrad völlig wirkungslos, da sowohl das Arbeitslosengeld, aber auch die resultierende Rente bei geringer Einzahlung unter ALGII/Sozialhilfeniveau liegt. Es ergibt sich bei den Niedrigverdinern sogar regelhaft ein Teilverlust des eingezahlten Kapitals.

Wäre der Sozialversicherungspflichtige also frei in seiner Entscheidung, so würde er niemals 1/3 seines Existenzminimums (und seiner Familie) in ein System einbringen, das ihm auch ohne jede Einzahlung den gleichen Absicherungsgrad wie mit geleisteten Einzahlungen grundsätzlich garantiert.(Beispielrechnung)
Der momentane Disput um die Sinnhaftigkeit der Riester-Rente sowie der aktuelle Vorschlag des NRW-Ministerpräsidenten Rüttgers zur Einführung einer (steuerfinanzierten?) Grundmindestrente für alle Bundesbürger verdeutlicht dieses Problem.

Das Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen Bürgern erster und zweiter Klasse, wie dies zu Zeiten der Entstehung unseres Sozialversicherungssystems im 19. Jahrhundert der Fall war. Die Zwangsmitgliedschaft im Sozialversicherungssystem ist heutzutage für Niedrigverdiener und kinderreiche Familien mit mehrfachen systematischen Benachteiligungen, die bis zur gesellschaftlichen Deklassierung reichen, verknüpft.

Deshalb wird die Unabhängige Wählergemeinschaft Pankow aus Berlin die Musterklage eines sozialversicherungspflichtigen Mitbürgers und seiner Familie vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützen, damit in Zukunft das Familien-Existenzminimum eines jeden der 27 Millionen SV-pflichtigen Arbeitnehmer nicht weiterhin mit Zwangsabgaben von 40% belastet wird - (und Millionen Bundesbürger dadurch verarmen und teilweise selbst zu Hartz4 Empfängern werden).

Bei Erfolg der Verfassungs-Klage wird jeder(!) der 27 Millionen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, über mindestens 200-400 Euro seines derzeitigen Arbeitslohnes/Monat zusätzlich frei entscheidend verfügen können. Für jedes zusätzliche Familienmitglied gilt analoges.

Die Gegenfinanzierung dieser ca. 200 Mrd. Euro im SV-System rechnerisch fehlenden Beiträge (das sind etwa 40% der Gesamteinnahmen im SV-System) muss dann verfassungskonform gestaltet werden. (unsere Vorschläge dafür siehe unter Gegenfinanzierung)

Mit Eurem und unserem Beitrag wollen wir gemeinsam die gerechte soziale Absicherung, Chancengleichheit und Verfassungsmäßigkeit unseres Sozialsystems für alle Bundesbürger einklagen.

Hier können Sie die Verfassungsbeschwerde unterstützen.

UWP, Oktober 2008

www.uwp-berlin.de


Riester-Rente:
Sparen fürs Sozialamt:
ARD-Monitor: Arm trotz Riester: Sparen fürs Sozialamt
Subventionen für Versicherungskonzerne:
ARD Monitor, Mai 2008
Ist Vollbeschäftigung möglich?
Spiegel-online:
Diskussionsforum
Arm trotz Arbeit
Spiegel-online:
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Kassenpatienten
Spiegel-online:
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Mindestlohn
Spiegel-online:
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ARD-Monitor Beitrag:
Sendung vom Mai 2007
soziale Gerechtigkeit
Spiegel-online:
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Sendung im Deutschlandfunk vom 20.01.2008:
Beitrag 32,
Thema Leistungsgerechtigkeit: Essay und Diskurs