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Politik und Finanzkrise:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbürger man könnte sagen, es ist schon fast vollbracht: Nach Jahren des Sinnierens hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt: Die Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig. Wir werden dem Gericht eine zweite entscheidende Frage stellen: Ist es grundgesetzkonform, dass Mitbürger nur deshalb zu Hartz-IV-Empfängern werden, weil der Staat ihnen von ihrem Lohn mehr abnimmt, als sie selbst zum Leben (auf niedrigstem Niveau) benötigen? Für uns, und wir glauben, für alle ehrlich und klar denkenden Mitbürger, kann die Antwort nur sein, dass dieser Zustand, wie er heute im Sozialversicherungsrecht noch herrscht, eindeutig gegen das Grundgesetz verstößt. Kein Bürger darf allein DURCH die staatlichen Abgaben unter die Existenzgrenze gedrückt werden! Das Verfahren für die von uns angestrebte Verfassungsklage ist jetzt nach fast anderthalbjähriger Vorbereitung endlich eingeleitet, damit die politisch zu verantwortende Verarmung von Familien und Niedrigverdienern durch das Sozialversicherungsrecht bald endet: Das (Familien)-Existenzminimum ist im Steuerrecht von allen Abgaben befreit - im Sozialversicherungsbeitragsrecht werden hingegen 41%-SV-Beiträge vom Lohn bei den Arbeitnehmern abgezogen, auch vom Existenzminimum. So wird bei den "abhängig" Beschäftigten aus guten Bruttolöhnen oft genug ein Netto-Armutslohn. 30.000 Euro Gesamtlohn bedeuten 20.000 Euro nach SV-Abgaben - egal wie groß die Familie ist.
Entsprechend dem juristisch notwendigen Prozedere hat eine Berliner Familie bei ihren Krankenkassen (diese sind die Einzugsstelle
der SV-Beiträge) einen Antrag auf eine methodisch verfassungskonforme Berechnung der Sozialbeitragspflicht (pdf Dokument) eingereicht.
Die beiden Gesetzlichen Krankenkassen, (BKK Bahn und die BKK VBU), haben diesem Antrag wie erwartet widersprochen, so dass wir gegen diesen Bescheid Beschwerde einlegen können - gegen die Verletzung der Grundrechte Art. 1,2,3 und 6 GG und des SGB 1 Art. 1 .
Darüber hinaus haben wir im Dialog mit einigen exponierten Mitgliedern des Deutschen Bundestages die Einschätzung der Volksvertreter zu diesem Thema erfragt - und teilweise sehr zustimmende, teilweise aber auch völliges Unverständnis zeigende Antworten aus allen Parteilagern erhalten:
Neben der verfassungsrechtlichen Frage steht ebenso die ökonomische Zukunft der Bundesrepublik zur Debatte: Die derzeitigen Verwerfungen auch auf den deutschen Finanzmärkten sind u.a. auch eine Folge der einseitigen Ausrichtung unserer Volkswirtschaft auf den Export (von Waren, und wie sich jetzt zeigt ebenso von Hunderten Milliarden Euro, die niemals wieder nach Deutschland zurückfließen werden.) Das jetzt von der Politik geplante Rettungsmodell für die fehlspekulierenden Banken folgt dem Motto "die kleinen (Leute) lässt man zahlen und die großen (Zocker) lässt man laufen". Als Grundsatz in einer demokratischen Arbeitsgesellschaft muss gelten: Arbeit muss sich lohnen - sowohl für Arbeitnehmer und auch für Arbeitgeber. 41% Sozialversicherungs(zwangs-)abgaben auch auf das Existenzminimum sind in der globalisierten Welt jenseits aller ökonomischen Vernunft - und widersprechen in ihrer Wirkung der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland! Um Verfassungsmäßigkeit und ökonomische Vernunft wiederherzustellen, muss in Deutschland die Systematik der staatlichen Abgabensetzung grundlegend modernisiert werden - sowohl im Sinne einer ökologischen, aber eben auch einer ökonomisch sinnvollen und sozial gerechten Ausgestaltung von Steuer- und Abgabensystemen. Der vernünftige Staat darf seinen Bürgern in Zeiten globalen Wirtschaftens keine Abgaben auferlegen weil sie einer Arbeit nachgehen, sondern nur, wenn sie mit dieser Arbeit wenigstens ihre eigene Existenz bestreiten können. Dies ist wichtig, weil sonst (deutsche) Arbeitsplätze gegenüber Niedriglohnländern (allein durch die falsche Abgabensetzung) in ihrer Konkurrenzfähigkeit benachteiligt werden. Die heutige SV-Abgabenmethode hat wesentliche Merkmale einer sozial ungerechten und makroökonomisch kontraproduktiven Kopfsteuer. Sie wirkt mit steigender Kinderzahl direkt verarmend und vernichtet zudem massenhaft Arbeitsplätze in Deutschland. Die Bundesregierung verpflichtet die sozialversicherungspflichtigen Bundesbürger, über 400 Mrd. Euro Sozialversicherungsbeiträge von Lohn und Rente abzuführen. Fast 200 Mrd. Euro davon werden durch die verfassungsrechtlich kritische Belastung der Existenzminima (auch der Familienangehörigen der Arbeitnehmer) erhoben. Als Unabhängige Wählergemeinschaft Pankow werden wir gegen die Sozialbeitragspflicht auf das selbstverdiente Existenzminimum Verfassungsbeschwerde einlegen - bitte unterstützen Sie unsere Initiative soweit es in Ihrer Möglichkeit liegt, in Parteien, Verbänden und Parlamenten, im Gespräch mit Freunden und Kollegen oder sogar mittels finanzieller Unterstützung: Die generelle Freistellung des Existenzminimums von SV-Beiträgen ist verfassungsrechtlich zwingend geboten (wie es für die nicht SV-pflichtigen Besserverdienenden mit den steuerrechtlichen Grundfreibeträgen längst gilt) und ökonomisch überfällig in der globalisierten Wirtschaft (wie z.B. in Dänemark oder Großbritannien längst der Fall).
Die verletzten Grundrechte: Die derzeitige Belastung des Existenzminimums verletzt mehrere durch die Verfassung garantierte Grundrechte: Das Recht auf Selbstbestimmung (Art. 2 GG), das allgemeine Diskriminierungsverbot (Art. 3 GG) und den Schutz der Familie ( Art. 6 GG ). Eine eindeutige Trennung zwischen Steuersystem und Sozialversicherungssystem besteht heute nicht mehr (80 Mrd. Euro Steuergelder sind beispielsweise im Rentenversicherungssystem eingestellt). Auch daher werden unserer für dieses Jahr geplanten Verfassungsklage von seiten ehemaliger Verfassungsrichter am Bundesverfassungsgericht gute Erfolgsaussichten beigemessen. Was sind die Folgen der angestrebten Änderungen?
Vorteile für den Arbeitnehmer:
Vorteile für den Arbeitgeber:
Vorteile für den Arbeitsmarkt:
Diskussion: Die Sozialversicherungsbeiträge werden heute formal von Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch, d.h. hälftig, gezahlt. UWP Unabhängige Wählergemeinschaft Pankow UWP, Februar 2010 |
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